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TraderFox GmbH
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72764 Reutlingen

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Die veröffentlichten Tradingsignale und Empfehlungen dienen lediglich der allgemeinen Information, sie sind keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten dar. Sie entsprechen lediglich der aktuellen Einschätzung des verwendeten Handelssystems. Alle aufgeführten Inhalte sind sorgfältig ausgewertet und verfasst. Dennoch kann keine Garantie für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Es kann daher keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche gegenüber Traderfox GmbH können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Engagements in Aktien und Derivaten sind stets mit Risiken verbunden, die im Extremfall auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten können. Die Verwendung der Inhalte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Herausgebers untersagt.

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TraderFox.de dient nur zur allgemeinen Information
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Keine Anlageberatung durch TraderFox.de
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Anmeldung
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Jeder Verdacht des Betrugs, Mißbrauchs oder einer ungesetzlichen Handlung kann ebenfalls Grund für die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft sein und an die zuständigen Vollstreckungsbehörden weitergeleitet werden.

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Technische Verfügbarkeit
Eine Haftung des Betreibers für die technische Verfügbarkeit des Systems ist ausgeschlossen. Der Betreiber ist bemüht, Störungen der technischen Einrichtungen unverzüglich zu beseitigen.

Die Bezahlung / Kündigung

Die Bezahlung erfolgt über das sichere Online-Bezahlsystem von ClickandBuy (http://www.clickandbuy.de). Dafür gelten zusätzlich die AGB von ClickandBuy.

  • Ein aktives ClickandBuy ist für Sie kostenlos!
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  • Häufig gestellte Fragen zu ClickandBuy »Link

Eine Kündigung des Abonnements über die Website von ClickandBuy ist ausreichend! Loggen Sie sich hierzu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort, die Sie von ClickandBuy erhalten haben, auf der Website von ClickandBuy ein und wechseln Sie in den Menüpunkt "Einstellungen". Dort werden zum Beispiel neben Ihren persönlichen Daten auch die von Ihnen erworbenen Abonnements verwaltet. Ein Mausklick zur Kündigung genügt und Ihr Abonnement wird fristgerecht beendet.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Jeder Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Per Mail: kundenbetreuung@traderfox.de
Per Fax: 07121-9393692
Per Post: TraderFox GmbH, Lederstraße 102, 72764 Reutlingen

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllt werden muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt worden ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschlüsse und Einschränkungen
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Benutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren, soweit nicht durch Gesetz eine kürzere Frist vorgesehen ist, spätestens zwölf Monate nach Abrufen der entsprechenden Informationen oder Dienste. Sonstige Schadensersatzsansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren 24 Monate nach Abrufen der entsprechenden Informationen oder Dienste. Zu den sonstigen Ansprüchen zählen u.a. auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (pVV). Keiner der oben genannten Ausschlüsse hat Auswirkungen auf gesetzliche Rechte irgendwelcher Art, die nicht ausgeschlossen werden können. In solch einem Fall beschränkt sich unsere Verpflichtung, soweit gesetzlich zulässig, jedoch auf die erneute Erbingung der entsprechenden Dienstleistung an Sie. Jeder der vorgenannten Ausschlüsse und jede Beschränkung sind als separate und abtrennbare Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.

Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie jegliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Verfahren oder Ansprüche jedweder Art, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder in irgendeiner Weise mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihrem Abschluß in Verbindung stehen) unterliegen deutschem Recht und werden in Übereinstimmung mit deutschem Recht ausgelegt.

Jede der Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt unwiderruflich zu, dass die deutschen Gerichte ausschließlich für die Entscheidung sämtlicher Klagen oder Verfahren und/oder zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten zuständig sind, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Für diese Zwecke unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte.

Die Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verbot der Kursmanipulation

Anlässlich des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet.

Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.

I.

Nach § 20a WpHG ist es verboten,

  1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
  2. Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
  3. Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.

Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.

Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).

Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.

Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten, bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt; bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt; die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken; die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient; das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts.

Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).

Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist ("Wash sales").

Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird („Improper matched orders“).

Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken („Painting the tape”).

Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („Pumping and dumping“).

Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde („Advancing the bid“).

Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln („Marking the close”).

Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.

Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde.

Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung („Scalping“).

Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen.

Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen.

Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen.

Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung – MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt.

II.

Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.

Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt.

Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen.

Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:

Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann.

Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG).

TraderFox GmbH, im September 2009

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Hinweis: Die veröffentlichten Tradingsignale und Empfehlungen dienen lediglich der allgemeinen Information, sie sind keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten dar. Sie entsprechen lediglich der aktuellen Einschätzung des verwendeten Handelssystems.

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